Garantieverlängerung für Möbel
Die gesetzliche Gewährleistung gilt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe. Mit unserer Möbelversicherung können Sie den Schutz Ihrer neuen Möbel um weitere drei Jahre verlängern und sich so vor unerwarteten Kosten absichern.
Versichert sind unter anderem Schäden durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler. Darüber hinaus sind auch bestimmte plötzliche und unvorhersehbare Beschädigungen abgedeckt – zum Beispiel durch äußere Einwirkungen, Haustiere oder kleine Missgeschicke im Alltag.
Schon ab einmalig 9,99 € für bis zu 3 Jahre zusätzlichen Schutz.
• einmalige Kosten
• keine Selbstbeteiligung im versicherten Schadenfall
• zusätzlicher Schutz nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
Ihre Vorteile
Mit der Garantieverlängerung können Sie Ihre Möbel über die gesetzliche Gewährleistung hinaus absichern.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• zusätzlicher Schutz für bis zu 3 Jahre
• einmalige Versicherungsprämie
• keine monatlichen Beiträge
• keine Selbstbeteiligung im versicherten Schadenfall
• Reparaturkosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen
• persönliche Beratung bei Mega Möbel
Was ist versichert?
Die Garantieverlängerung schützt vor bestimmten plötzlichen und unvorhergesehenen Funktionsverlusten.
Dazu zählen insbesondere Defekte durch:
• Konstruktionsfehler
• Materialfehler
• Fabrikationsfehler
Die Garantieverlängerung beginnt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.
2 Jahre gesetzliche Gewährleistung + bis zu 3 Jahre zusätzlicher Schutz
Garantieverlängerung für Ihre Möbelstücke*:
Mit der Garantieverlängerung sichern Sie Ihre Möbel nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zusätzlich ab. Versichert sind plötzliche und unvorhergesehene Funktionsverluste, zum Beispiel durch Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler.
Die Garantieverlängerung ist die passende Wahl, wenn Sie sich gezielt gegen Defekte absichern möchten, die erst nach der gesetzlichen Gewährleistungszeit auftreten.
Premiumschutz für Ihre Möbelstücke**:
Sie möchten Ihre Möbel umfassender absichern? Dann bietet der Premiumschutz zusätzlichen Schutz über die klassische Garantieverlängerung hinaus.
Der Premiumschutz umfasst die Leistungen der Garantieverlängerung und bietet darüber hinaus zusätzlichen Schutz bei plötzlichen und unvorhergesehenen äußeren Einwirkungen.
Dazu können je nach Versicherungsbedingungen auch gehören:
- Beschädigungen durch äußere Einwirkung
- bestimmte durch Haustiere verursachte Schäden
- plötzliche Flecken und Verschmutzungen
- weitere versicherte Beschädigungen oder Zerstörungen
Bei einem Teilschaden können Reparaturkosten bis maximal zum Zeitwert übernommen werden. Bei einem Totalschaden ist je nach Versicherungsbedingungen ein Ersatzgegenstand gleicher Art und Güte oder eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts möglich.
Produktgeber und Versicherer: Helvetia Global Solutions Ltd., Aeulestraße 60, LI-9490 Vaduz.
Wählen Sie Ihre Garantieverlängerung
Welche Schäden sind nicht versichert?
Eine Garantieverlängerung deckt nicht jeden Schaden ab. Zu den wichtigsten typischen Ausschlüssen gehören:
Normale Abnutzung und Verschleiß
Altersbedingte Abnutzung und Schäden durch den gewöhnlichen Gebrauch sind in der Regel nicht versichert.
Unsachgemäße Nutzung oder Pflege
Schäden können ausgeschlossen sein, wenn Bedienungs-, Pflege- oder Wartungshinweise nicht eingehalten wurden.
Nicht freigegebene Reparaturen
Eigenständig beauftragte oder durchgeführte Reparaturen können dazu führen, dass eine Kostenübernahme abgelehnt wird.
Rein optische Schäden
Beschädigungen an äußeren Teilen ohne Beeinträchtigung der Funktion können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Bereits bestehender Schutz
Fällt ein Schaden noch unter die gesetzliche Gewährleistung oder eine Herstellergarantie, greift zunächst dieser Anspruch.
Weitere Ausschlüsse und Beschränkungen ergeben sich aus den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Was passiert im Schadenfall?
Bitte melden Sie einen möglichen Versicherungsfall innerhalb von 14 Werktagen nach Eintritt des Schadens.
Die Schadenmeldung muss vollständig und wahrheitsgemäß sowie vor Beginn einer Schadenprüfung oder Reparatur erfolgen.
Online-Schadenmeldung:
www.helvetia.helvetic-warranty.app
Wenn Sie Unterstützung bei der Online-Schadenmeldung benötigen, erreichen Sie die Helvetia auch telefonisch oder per E-Mail.
Telefon: [Kontaktdaten einfügen]
E-Mail: [E-Mail-Adresse einfügen]
Wichtig: Beauftragen Sie keine Reparatur, bevor die weitere Vorgehensweise mit dem Versicherer abgestimmt wurde.
Ihr Versicherungsschutz zum Download
Unsere MEGA Möbel Garantieverlängerung ist nur in Verbindung mit einem gültigen Kaufvertrag von Mega Möbel gültig. Voraussetzung ist, dass die Garantieverlängerung als entsprechende Position im Kaufvertrag erfasst und die ausgewiesene Versicherungsprämie bezahlt wurde.
Produktinformationsblatt
Alle wichtigen Informationen zu Ihrer MEGA Möbel Garantieverlängerung finden Sie im Produktinformationsblatt – von den versicherten Leistungen bis zur richtigen Vorgehensweise im Schadenfall.
CTA: Produktinformationsblatt herunterladen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Hier finden Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit allen wichtigen Regelungen zu Ihrem Versicherungsschutz.
CTA: Versicherungsbedingungen herunterladen
Widerrufsrecht
Hinweise zu Ihrem Widerrufsrecht für Versicherungsleistungen finden Sie im folgenden Dokument.
CTA: Informationen zum Widerrufsrecht herunterladen
Häufige Fragen
Was kostet die Garantieverlängerung?
Die Garantieverlängerung ist schon ab einmalig 9,99 € erhältlich. Die genaue Prämie richtet sich nach dem Warenwert und dem gewählten Schutz.
Muss ich monatlich bezahlen?
Nein. Die Versicherungsprämie wird einmalig bezahlt.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Im versicherten Schadenfall fällt keine Selbstbeteiligung an.
Wann beginnt die Garantieverlängerung?
Die zusätzliche Garantieverlängerung beginnt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.
Was ist der Unterschied zwischen Garantieverlängerung und Premiumschutz?
Die Garantieverlängerung schützt vor bestimmten Funktionsdefekten. Der Premiumschutz umfasst zusätzlich bestimmte plötzlich und unvorhergesehen von außen verursachte Schäden.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Melden Sie den Schaden innerhalb der vorgesehenen Frist und vor Beginn von Reparaturarbeiten beim Versicherer.
* Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
** Leistungsumfang, Voraussetzungen und Ausschlüsse richten sich nach den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.